Schulische Gremien

Gemeinsam durch die Grundschulzeit

Eltern, Kinder, Lehrkräfte und Schulleitung sind aktiv an der Gestaltung und Entwicklung des schulischen Lebens beteiligt. Ziel ist ein vertrauens- und respektvoller Austausch zwischen allen Beteiligten, um unseren Kindern eine erfolgreiche Entwicklung zu ermöglichen.
Wenn sich Eltern in der Schule engagieren, gewährt Ihnen das Land Hessen für diese Tätigkeit Unfallversicherungsschutz. Aufwandsentschädigung oder Bezahlung gibt es für die Ehrenämter an der Schule aber nicht.

Klassenelternbereit

Alle 2 Jahre werden durch die Eltern einer Klasse ein Elternbeirat/eine Elternbeirätin und eine Stellvertretung gewählt. Der Klassenelternbeirat ist Ansprechpartner für Eltern bzw. Kontaktperson für Lehrkräfte und Schulleitung.

Geht es um Fragen, die nur ein Elternhaus bzw. Kind betreffen, dann sollte man sich in einem persönlichen Gespräch direkt an die betreffende Lehrkraft wenden.

Aufgaben des Klassenelternbeirates im Überblick

  • Ansprechpartner für Belange der Klasse
  • Bündelung von Wünschen und Vorschlägen
  • Einladung zu Elternabenden (in Absprache mit der Lehrkraft – Termin und Inhalte) und Elternstammtischen (Lehrkraft kann eingeladen werden)
  • Teilnahmen an den Sitzungen des Schulelternbeirates
  • Anstoßen von Unterstützung in der Organisation von Schulfesten, Projekten,…

Wählbarkeit und Stimmrecht

Es sind nicht nur die leiblichen Eltern zum Elternbeirat wählbar, sondern auch Pflege- und Adoptiveltern sowie die Personen, die sich tatsächlich um die Erziehung des Kindes kümmern wie z. B. die Stiefmutter oder der Stiefvater. In diesen Fällen sind allerdings schriftliche Nachweise erforderlich.

Haben Eltern mehrere Kinder an der Schule und sind mehrfach als Klassenelternbeirat gewählt, so haben sie auch entsprechend viele Stimmen als Schulelternbeirat bei Wahlen und Abstimmungen.

Vertraulichkeit

Alles, was Elternbeiräte durch ihre Funktion über einzelne Personen erfahren, unterliegt der Schweigepflicht und dem Datenschutz.

Schulelternbereit

Der Schulelternbeirat setzt sich aus den Klassenelternbeiräten zusammen und vertritt alle Eltern einer Schule. Ebenfalls für die Dauer von zwei Jahren werden aus dessen Mitte eine Vorsitzende/ein Vorsitzender und eine Stellvertretung gewählt. Stellvertretungen von Klassenelternbeiräten können nicht in den Vorsitz gewählt werden.

Der Schulelternbeirat wird nach Bedarf, mindestens jedoch einmal im Schulhalbjahr, einberufen. An den Sitzungen nehmen die Schulleiterin sowie bei Bedarf die Stellvertretung teil. Weitere Lehrerinnen und Lehrer sowie Vertreterinnen oder Vertreter der Schulaufsichtsbehörde können teilnehmen.

Die Schulleiterin informiert den Schulelternbeirat über alle wesentlichen Angelegenheiten des Schullebens. Der Schulelternbeirat kann das Schulleben durch das Einbringen von Wünschen, Ideen und Vorschlägen mitgestalten. Auch muss er Zustimmung zu wesentlichen Änderungen im Schulalltag wie zum Beispiel das Schulprogramm oder Ganztagesangebote geben. Darüber hinaus hat der Schulelternbeirat Anhörungs- und Informationsrecht.

Stimmrecht

In der Schulelternbeiratssitzung ist nur der jeweilige Klassenelternbeirat stimmberechtigt bzw. die Stellvertretung, wenn der Elternbeirat nicht anwesend sein kann. Andere zusätzliche Teilnehmer sind nicht stimmberechtigt.

Weiterhin wählt der Schulelternbeirat die Elternvertreter für die Schulkonferenz sowie die Vertreter für den Kreiselternbeirat.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das wichtigste Gremium in einer Schule. Hier berät und entscheidet die Schulleiterin, als Vorsitzende, mit den gewählten Lehrkraftvertretern und den gewählten Elternvertretern gemeinsam über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule.

Die Mitglieder der Schulkonferenz werden zu den Gesamtkonferenzen eingeladen (beratende Stimme) mit Ausnahme der Zeugnis- und Versetzungskonferenzen sowie Konferenzen, in denen es um Personal- und personenbezogene Angelegenheiten geht. Jedes Mitglied der Schulkonferenz kann sein Ersatzmitglied mit der Teilnahme beauftragen.

Schüler*innen

Lehrer*innen

Erfolgreiche Jahre

Kontakt

Grundschule Wartenberg
Schillerstraße 1
36367 Wartenberg

Telefon: 06641 3180

E-Mail: poststelle@grundschule.wartenberg.schulverwaltung.hessen.de